Die Stiftung Gesetzlicher Garantiefonds der Schweizer Reisebranche (Garantiefonds) hat den Auftrag, gemäss dem Bundesgesetz über Pauschalreisen die Sicherstellung der Einzahlungen und der Rückreise von Pauschalreisekunden von schweizerischen Reiseveranstaltern und Reisevermittlern, die mit ihr in einem Vertragsverhältnis stehen, zu erfüllen. Sofern Du Deine Pauschalreise bei uns gebucht hast, übernimmt der Garantiefonds folgende Leistungen, sofern der Reiseveranstalter vor oder während der Reise Insolvenz anmeldet:
– vor der Reise die Erstattung der geleisteten Anzahlung und Restzahlung
– während der Reise den Rücktransport vom Ferienland in die Schweiz
Informationen zu den Leistungen im Detail findest Du im Infoblatt.